Der Schadenfreiheitsrabatt ist ein Begriff, der auch seinen Ursprung im Bereich der Kfz-Versicherung hat, wenngleich mittlerweile viele andere Versicherungen das Prinzip ebenfalls für sich nutzen. Durch dieses System sollen Fahrer belohnt werden, die sich besonders schadenfrei halten. Je länger ein Autofahrer unfallfrei fährt, umso höher wird besagter Rabatt. Sowohl in der Kaskoversicherung als auch in der Haftpflichtversicherung findet dieses Prinzip Anwendung.
Ausgedrückt wird der Schadenfreiheitsrabatt in Schadenfreiheitsklassen. Die Schadenfreiheitsklassen M und S beispielsweise werden für Fahrer genutzt, die häufiger Unfälle haben, die zu einer Rückstufung in der Versicherung führen. Klasse 0 und SF ½ gelten für Fahrer, die ihren Führerschein weniger (0) beziehungsweise mehr (1/2) als 3 Jahre haben. Ansonsten wird das Kürzel SF mit der Anzahl an Jahren kombiniert, die schadenfrei gefahren wurden. Die Obergrenze in diesem Bereich lag in den 1970er Jahren noch bei SF10. Je nach Versicherungsanbieter kann jedoch mittlerweile sogar SF35 erreicht werden.
Auswirkungen des Schadenfreiheitsrabattes auf den Versicherungsbeitrag
Die Auswirkung der Schadenfreiheitsklasse ist jedoch äußerst unterschiedlich. Während bis zum Jahr 1994 noch von jedem Versicherer der gleiche Prozentsatz für eine Schadenfreiheitsklasse verwendet wurde – SF1 entsprach so beispielsweise prinzipiell einem Beitragssatz von 100 Prozent –, unterscheiden sich mittlerweile die Prozentsätze je nach Versicherer. Das Prinzip dahinter ist denkbar einfach, jedoch handelt es sich um einen der effektivsten Tricks beim Versicherungsverkauf. Viele Kunden orientieren sich nämlich zunächst nicht am Beitrag des Unternehmens, sondern am Prozentsatz, der für eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse gewählt wird. Die meisten Versicherer liegen bei SF1 mittlerweile bei einem Beitragssatz von 60 Prozent, zum Teil sogar nur 50 Prozent. Was viele Kunden nicht berücksichtigen: Der Prozentsatz, der für die Berechnung des Beitragssatzes herangezogen wird, sagt rein gar nichts darüber aus, wie gut ein Tarif tatsächlich ist. Die einzige Wirkung, die dieses Verhalten erzielen soll, liegt darin, dass Versicherer mit einem höheren Prozentsatz auf den ersten Blick als schlechter dargestellt werden sollen. Da dies jedoch nichts weiter als ein Verkaufstrick ist, lohnt sich in jedem Fall ein zweiter Blick, auch wenn der Prozentsatz des Beitrages zunächst höher liegt.
Der Schadenfreiheitsrabatt ist darüber hinaus unabhängig vom Versicherungsunternehmen zu betrachten. Soll ein Versicherungswechsel stattfinden, so werden die Schadenfreiheitsinformationen vom bisherigen Versicherer auf das neue Unternehmen übertragen. Darüber hinaus werden dem neuen Versicherer eventuelle Schäden des vergangenen und des aktuellen Jahres mitgeteilt. So wird gewährleistet, dass rückstufungspflichtige Schäden auch vom Versicherer umgesetzt werden können – selbst bei einem Versicherungswechsel. Um die Rückstufung und somit höhere Beiträge zu vermeiden, kann es sich also lohnen, einige Schäden auch selbst zu übernehmen.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Möglichkeiten, den Schadenfreiheitsrabatt zu erhalten. Ein Beispiel hierfür ist der Rabattschutz. Hierbei handelt es sich um einen kostenpflichtigen Zusatzbaustein in der Kfz-Versicherung. Je nach Versicherer bleibt so die Schadenfreiheitsklasse im Schadensfall erhalten oder es wird sogar das Erreichen der nächstniedrigeren Schadenfreiheitsklasse ermöglicht. Allerdings wird dieser Baustein häufig erst ab der Schadenfreiheitsklasse vier angeboten. Auch junge Fahrer haben bei vielen Versicherungsunternehmen das Problem, dass sie diesen Baustein gar nicht oder nur gegen hohe Zusatzbeiträge erhalten. Ein etwas älteres Modell ist der Rabattretter, der jedoch eigentlich nur noch in wenigen Altverträgen enthalten ist. Abschließend besteht auch die Möglichkeit, eine Rückstufung durch einen sogenannten Rückkauf zu verhindern. Sofern ein Schaden von der Versicherung reguliert wird, hat der Kunde die Möglichkeit, der Versicherung die gezahlten Leistungen zu ersetzen, um eine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt zu verhindern. Je nach Versicherung ist das innerhalb von sechs beziehungsweise zwölf Monaten möglich. Hierbei sollte auf die jeweiligen Konditionen der eigenen Versicherung geachtet werden.